Änderungen bei Zahlungen mit der Kreditkarte in Online-Shops beachten

Neue Sicherheitstechnik bei der Kreditkarten-Zahlung

Seit kurzem gilt eine neue Sicherheitstechnik für Zahlungen mit der Kreditkarte in Online-Shops. Verbraucher müssen sich nun zweifach authentifizieren, wenn sie online mit der Kreditkarte zahlen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.

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NEUES EU-VERFAHREN MACHT ONLINE-SHOPPING SICHERER

Verbraucher müssen sich beim Bezahlen per Kreditkarte im Internet auch bei kleineren Beträgen an strengere Sicherheitsbestimmungen gewöhnen. Seit 15.3.2021 gilt grundsätzlich auch für Beträge bis 150 Euro die Pflicht zur sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Kreditkarten sind ein beliebtes Zahlungsmittel auch beim Online-Shopping. Immerhin 65 Prozent der Kunden zahlen ihre Einkäufe im Netz mit der Kreditkarte, wie aus einer Studie des digitalen Beratungsunternehmens ECC Köln hervorgeht. Um das Online-Shopping mit der Kreditkarte noch sicherer zu machen, haben die EU und die europäische Bankenaufsicht jetzt das Verfahren „3D-Secure 2“ eingeführt.

ZWEIFACHE AUTHENTIFIZIERUNG ERFORDERLICH

Sinn der neuen Richtlinie ist ein verbesserter Schutz des Verbrauchers. Die neue Regelung gilt eigentlich bereits seit September 2019. Um Händlern und Banken die Implementierung zu erleichtern, wurde von der Finanzaufsicht Bafin aber eine Übergangsfrist bis Ende 2020 eingerichtet. Seit Januar 2021 gilt nun die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ für sicherere Online-Zahlungen mit der Kreditkarte:

  • Seit 15. Januar müssen alle Zahlungen ab 250 Euro so freigegeben werden.
  • Seit 15. Februar gilt das auch für Zahlungen ab 150 Euro.
  • Seit 15. März müssen alle Beträge bis 150 Euro zweifach authentifiziert werden.

Ausnahme: Bei Beträgen unter 30 Euro können Verbraucher bis zu fünf Mal hintereinander online bezahlen, ohne sich zweifach authentifizieren zu müssen. Das gilt aber nur, solange die Gesamtsumme 150 Euro nicht übersteigt.

Zudem kann die starke Authentifizierung entfallen, wenn der Kunde der Bank mitteilt, dass der Händler vertrauenswürdig ist.

SO FUNKTIONIERT DAS NEUE VERFAHREN

Die neue Regelung sieht vor, dass Kunden künftig auf zwei voneinander unabhängigen Wegen nachweisen müssen, dass sie der rechtmäßige Kartenbesitzer sind. So muss bei einer Kartenzahlung im Internet verpflichtend zum Beispiel ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) für den jeweiligen Bezahlvorgang eingegeben werden.

Je nach Bank unterscheidet sich die Umsetzung:

  • Einige Kunden erhalten bei jeder Online-Zahlung eine TAN-Nummer per SMS auf eine hinterlegte Telefonnummer zugesendet.
  • Andere Kunden müssen den Kauf über eine spezielle App per Eingabe einer Geheimnummer bestätigen.
  • Eine weitere Option ist die Verifizierung, indem der Kunde einen Strichcode abfotografiert.
  • Auch der Einsatz von biometrischen Verfahren wie Fingerabdruck-Scan oder Gesichtserkennung zur Freigabe einer Zahlung mit zwei Faktoren ist denkbar.

Das sind die Vorteile für die Verbraucher

„Auch wenn einige Nutzer die neuen Regelungen als aufwendiger als zuvor empfinden werden: Die Richtlinie sorgt für einen besseren Schutz der Verbraucher vor Betrug im elektronischen Zahlungsverkehr“, erklärt Karolina Wojtal, Pressesprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Die neue PSD2-Richtlinie stärkt außerdem den Verbraucherschutz.

Kunden profitieren von folgenden Vorteilen, wie das EVZ zusammenfasst:  

  • Wurden Abbuchungen oder Kreditkartenzahlungen durch den Kontoinhaber nicht genehmigt, zum Beispiel bei Missbrauch, sind die Banken dazu verpflichtet, den Betrag innerhalb eines Arbeitstages zu erstatten, nachdem sie über den Missbrauch informiert wurden.
  • Wurden die Bank- oder Kreditkartendaten missbraucht oder Geld vom Konto abgehoben, weil die Karte nach einem Verlust zum Beispiel noch nicht gesperrt war, dann haftet der Kontoinhaber nur noch bis zu 50 Euro. Früher waren es 150 Euro. Dies gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Wurden Überweisungen fehlgeleitet, muss die Bank auf die schriftliche Anfrage des Kontoinhabers hin, sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die nötig sind, um eine Erstattung des Geldes zu beantragen.
  • Händler dürfen keine Zusatzgebühren für gängige bargeldlose Zahlungsarten wie z. B. SEPA-Überweisungen im Internet oder Online-Kreditkartenzahlungen verlangen.
  • Autovermieter und Hotels blocken häufig ohne Vorankündigung bei der Buchung Geldbeträge auf der Kreditkarte. Das ist ohne die Zustimmung des Verbrauchers nun nicht mehr möglich.
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