Die Bundesregierung will eine Auskunftspflicht für Transaktionen in Kryptowährungen einführen, um Geldwäsche effektiver zu verhindern. Der Digitalverband Bitkom äußert Bedenken an der neuen Verordnung und befürchtet einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Krypto-Firmen.
Auskunftspflicht für Krypto-Transaktionen geplant
Mit der Kryptowerte-Transferverordnung will die deutsche Regierung künftig Sender und Empfänger von Krypto-Transaktionen offenlegen. In der Krypto- & Blockchain-Branche stößt das auf Kritik.
Der Digitalverband Bitkom zeigt sich besorgt über eine geplante Krypto-Verordnung der Bundesregierung. Über die neue Auskunftspflicht will die Bundesregierung künftig Sender und Empfänger von Transaktionen in Bitcoin, Ether & Co. offenlegen. Laut Medienberichten plant das Bundesfinanzministerium, dass „die Beteiligten bei der Übertragung von Kryptowerten Informationen über Auftraggeber und Begünstigten übermitteln“. So sollen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche verhindert werden. Der Vorschlag basiere auf einer Empfehlung der Financial Actions Task Force (FATF), dem Gremium der OECD zur Bekämpfung von Geldwäsche, berichtet das Handelsblatt. Demnach sollen Kryptowerte-Dienstleister künftig Daten zu Auftraggebern und Empfängern bei Übertragungen von Kryptowerten erheben, speichern und übermitteln.
In der Praxis nicht erfüllbar
Der Bitkom-Experte für Blockchain-Technologie, Patrick Hansen befürchtet, dass die neue Verordnung mehr Schaden als Nutzen haben könnte: sie gefährde Deutschlands Führungsrolle bei Blockchain-Technologien und im Krypto-Sektor. “Manche Verpflichtungen der Verordnung sind in der Praxis nicht erfüllbar, sodass deutsche Kryptowerte-Dienstleister zentrale Funktionen ihres Geschäftsmodells nicht mehr erbringen könnten”, gibt Hansen zu bedenken. “Das hätte verheerende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleister und würde die Blockchain-Strategie der Bundesregierung konterkarieren“, so der Branchenkenner.
Im Umfeld von Blockchains und Krypto-Wallets lassen sich Legitimationsprozesse (KYC) aus der traditionellen Finanzwelt nicht einfach übertragen, so haben beispielsweise Smart Contracts weder einen Inhaber noch eine Anschrift. Im schlimmsten Fall könnte die neue Verordnung dazu führen, dass die Kunden deutscher Krypto-Dienstleister zu unregulierten Marktteilnehmern und ins Ausland abwandern. Es helfe nicht weiter, mit nationalen Sonderregelungen vorzupreschen, kritisiert Hansen das Vorgehen der Bundesregierung. Statt eines „Hau-Ruck-Verfahrens zum Ende der Legislaturperiode“ fordert er einen ausreichenden Dialogprozess im Gesetzgebungsverfahren zu führen. Der Bitkom hat angeboten, eine konstruktive Rolle bei der Lösung zu spielen und zwischen Aufsichtsbehörde und Krypto-Branche zu vermitteln.