Mit einer verschärften Richtlinie will die Finanzaufsichtsbehörde gegen Greenwashing vorgehen. Künftig sollen nachhaltige Fonds bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie etwa eine Mindestquote von 75 Prozent an nachhaltigen Vermögensgegenständen.
Bafin geht gegen pseudo-grüne Geldanlagen vor
Die Finanzaufsicht Bafin will verhindern, dass deutsche Fonds-Produkte als „nachhaltig“ oder „ökologisch“ beworben werden, wenn dies nicht der Fall ist. - Quelle: Shutterstock.com
Das Interesse an nachhaltigen Geldanlagen hat zuletzt stark zugenommen, immer mehr Anleger möchten in umweltverträgliche und sozial verantwortungsvolle Unternehmen investieren. Mit der wachsenden Nachfrage steigt aber auch die Gefahr, dass Finanzprodukte ein grünes Deckmäntelchen umgehängt bekommen. Um das sogenannte “Greenwashing” zu verhindern, hat die Finanzaufsicht Bafin nun strengere Regeln erarbeitet.
Der Entwurf einer neuen Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen wurde jetzt veröffentlicht. Mit diesem Schritt wolle man Anleger laut Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch vor potenziellem Greenwashing schützen. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, so Pötzsch, der bei der BaFin auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet.
Mindestens 75 Prozent nachhaltige Vermögensgegenstände
Die neue Richtlinie enthält Vorgaben, wie Kapitalverwertungsgesellschaften Publikums-Investmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als nachhaltig vertreiben. Fondsbetreiber können aus drei Varianten wählen:
- einer Mindestinvestitionsquote: diese soll bei 75 Prozent liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen.
- einer nachhaltigen Anlagestrategie: etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei beispielsweise die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind.
- Über die Nachbildung eines nachhaltigen Indexes
Kritik der Fondsbetreiber
Ursprünglich wollte die Bafin den Schwellenwert statt auf 75 auf 90 Prozent setzen. Nach heftiger Kritik aus der Fondsbranche lenkte die Finanzaufsicht an dieser und einigen anderen Stellen aber ein. Der entschärfte Entwurf stößt in der Branche dennoch auf Kritik: so fürchtet der Branchenverband BVI, dass der Fondsstandort Deutschland Schaden nehmen könnte. Die Regelung erfasst schließlich nur hierzulande aufgelegte Fondsprodukte.