BaFin warnt vor Immobilien-Teilverkauf

Wie sinnvoll ist der Teilverkauf des eigenen Hauses?

Der Teilverkauf der eigenen Wohnimmobilie ist ein heikles Thema. Die Finanzaufsicht BaFin hat wiederholt auf die Risiken von Teilkauf-Modellen hingewiesen, insbesondere für ältere Menschen. Auch Verbraucherschützer sehen Aufklärungsbedarf.

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Warnung der BaFin und des Verbraucherschutzes

Die eigene Immobilie für eine hübsche Summe zum Teil verkaufen und trotzdem dort wohnen können – das klingt verlockend. Doch solche Teilverkauf-Modelle haben ihre Tücken, warnt die Finanzaufsicht Bafin. - Quelle; Shutterstock.com

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat wiederholt vor einem Immobilien-Teilverkauf gewarnt. Gerade ältere Menschen sollten gegenüber den Werbeversprechen der Anbieter misstrauisch sein, gab die Behörde zu bedenken. Bei einer gemeinsamen Info-Veranstaltung im Vogtlandkreis leisteten die BaFin und die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt erneut Aufklärungsarbeit.

Flexible Auszahlung, lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) und volle Entscheidungsfreiheit. Der Teilverkauf des eigenen Hauses könne die finanzielle Existenz sichern oder aber auch helfen, große Träume zu verwirklichen – so werben die Anbieter für ihr Konzept. Allerdings sollten Verbraucher vorsichtig sein: Beim Teilverkauf lauern zahlreiche Tücken, warnen BaFin und Verbraucherschützer.

Aufklärungsarbeit zum Schutz der Verbraucher

Wie die Behörde mitteilt, halten solche Modelle ihre Versprechen oft nicht ein und sind mit Risiken und Kosten verbunden. Die Verträge seien komplex und schwer zu durchschauen, zudem könnten das monatliche Nutzungsentgelt und die Gebühren beim Gesamtverkauf unkalkulierbar sein. Wenn das Nutzungsentgelt nicht mehr gezahlt werden kann, drohe am Ende sogar der Auszug.

Von Seiten der BaFin waren Christian Bock, Ursula Weigold und Ulf Linke von der Abteilung für Verbraucherschutz in den Vogtlandkreis gereist. Sie teilten ihr Wissen in Gesprächsrunden und Beratungsgesprächen mit den Verbrauchern: „Wir unterstützen die Verbraucherzentrale an dieser Stelle sehr gerne, denn ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, sagte Christian Bock, Abteilungsleiter bei der BaFin. Die Zusammenarbeit beider Institutionen bewertete auch Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, als sehr positiv: „Auf diese Weise setzen wir uns gemeinsam direkt vor Ort für den umfassenden Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in allen finanziellen Fragen ein. Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn.“

Das Wichtigste zum Teilkauf

Ein Teilverkauf ist der erste Schritt zum späteren Verkauf der Gesamtimmobilie. Ein Rückkauf ist so teuer, dass er nur in seltenen Fällen möglich sein dürfte.

  • Beim Rückkauf oder Gesamtverkauf bekommt das Teilkauf-Unternehmen immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für seinen Immobilienteil, auch wenn die Immobilie nicht im Wert gestiegen ist.
  • Für die Nutzung der Immobilie muss der ehemalige Inhaber ein Nutzungsentgelt zahlen. Wer das nicht mehr kann, dem droht der Verkauf des Hauses und der Auszug.
  • Laufende Kosten der Immobilie fallen nach einem Teilverkauf weiterhin an.
  • Nach dem Teilverkauf bekommt der ehemalige Inhaber zwar den vereinbarten Kaufpreis. Was ihm in Euro von seiner Immobilie bleibt, sieht er aber erst viel später, nachdem der Gesamtverkauf abgewickelt ist.
  • Für die Solvenz des Teilkäufers wird keine staatliche Stelle einstehen. Eine Insolvenz des Teilkäufers kann ein erhebliches Risiko für den ehemaligen Inhaber darstellen. Möglicherweise wird die Immobilie dann zwangsversteigert, falls der Inhaber nicht die Mittel für einen Rückkauf aufbringen kann. Ob er die Immobilie zu den bisherigen Konditionen weiter nutzen kann, auch wenn der Teilkäufer insolvent ist und was im Zwangsversteigerungsfall passiert, hängt jeweils von den im Vertrag getroffenen Regelungen ab und davon, wie das Nutzungsrecht im Grundbuch abgesichert ist.
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