Die Regulierungsbehörde Bafin erkennt Kryptowährungen als Finanzinstrumente an und erlässt eine neue Richtlinie für den Umgang mit Kryptogeld. Das Papier regelt auch die Verwahrung von Kryptowerten.
Regelungen zum Kryptohandel
Die BaFin hat auf ihrer Website Richtlinien für Bitcoin und Co. veröffentlicht.
Laut einer neuen Richtlinie der Bafin sind Kryptowährungen in Zukunft als Finanzinstrumente zu zählen. Die neue Regelung trägt den sperrigen Namen „Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts“ und beschreibt, wie mit Kryptowerten und kryptografischen Schlüsseln umzugehen ist und wie diese verwaltet und gesichert werden müssen. Auch wird geklärt, welche Abgrenzungen es zu sonstigen regulierten Tätigkeiten gibt. Nach Meinung der Regulierungsbehörde erfüllt die neue Klassifizierung die Richtlinien zwischenstaatlicher Behörden wie der Financial Action Task Force (FATF).
Bewerbung um Kryptolizenz
Die neue Kryptorichtlinie besagt zudem, dass es Lizenzen für Unternehmen geben wird, die Kryptowährungen verwahren wollen und dies für Dritte anbieten. Die Regelung bezieht auch Verwahrungsplattformen ein, die bereits ohne Lizenz tätig sind – für sie gilt eine Übergangsfrist zur Lizensierung bis Ende November 2020. Die Bewerbung muss allerdings schon bis Ende März erfolgen. Branchenexperten befürchten, dass viele Unternehmen zunächst leer ausgehen könnten, da sie sich nicht rechtzeitig um die Lizenz gekümmert haben.