Europaweite Obergrenze bei Bargeldzahlungen

EU will Barzahlungen wegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung auf 10.000 Euro begrenzen

Bargeld ist immer noch das beliebteste Instrument von Kriminellen, um Geld zu waschen. Die unterschiedlichen Regelungen in der Eurozone erschweren ein einheitliches Vorgehen, daher plant die EU-Kommission nun eine europaweite Obergrenze von maximal 10.000 Euro für Barzahlungen.

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Unterschiedliche Regelungen in den EU-Staaten

In neun der 27 Mitgliedstaaten der EU gibt es bislang kein Limit für Geschäfte, die bar bezahlt werden. Auch in Deutschland fehlt bislang eine Obergrenze für Bargeldzahlungen..

Die europäische Expertengruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung erarbeitet derzeit verschiedene Vorschläge, wie die EU-Gesetzgebung einheitlicher und wirkungsvoller werden kann. Obwohl die Nutzung von Bargeld europaweit zurückgehe, sei Bares immer noch das Instrument der Wahl für Kriminelle bei der Geldwäsche, beklagt die EU-Kommission. Nun steht ein Plan zur EU-weiten Vereinheitlichung der Obergrenze auf 10.000 Euro im Raum.

In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäische Union gelten unterschiedliche Regelungen für Bargeldzahlungen. Während einige Länder wie Griechenland, Portugal oder Frankreich niedrige Obergrenzen von 500 Euro bzw. 1.000 Euro haben, erlauben andere Staaten wie Kroatien Barzahlungen bis 15.000 Euro. Folgende Länder verzichten sogar auf eine Obergrenze: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Zypern.

Diese Unterschiede verzerrten auch den Wettbewerb im Binnenhandel, kritisierte die EU-Kommission: Kriminelle würden Händler in Ländern mit niedrigen Untergrenzen meiden und kauften stattdessen in anderen Mitgliedsstaaten ein, die laxere Regeln hätten.

Keine Obergrenze in Deutschland

Allerdings gibt es auch in Ländern ohne fixe Obergrenze Vorgaben, die ein gewisses Maß an Rückverfolgbarkeit bieten sollen. So muss in Deutschland bei Beträgen über 10.000 Euro der Ausweis gezeigt werden, etwa beim Autokauf. Der Händler muss dann folgende Angaben erheben und aufbewahren: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit außerdem eine Bargeldobergrenze von 2.000 Euro für den anonymen Kauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin etc.). Edelmetallkäufe über 2.000 Euro müssen vom Händler registriert werden.

In den Niederlanden gilt eine Verpflichtung zum Melden auffälliger Zahlungen über einem Betrag von 2.000 Euro für Berufe im Bankenbereich, für Freiberufler, Versicherungen, Kasinos etc. In Finnland ist der Händler auch nicht gesetzlich verpflichtet, Bargeldzahlungen immer zu akzeptieren. Ein Händler kann die Annahme von über 50 Geldstücken oder einen großen Geldschein verweigern, wenn dies im Geschäft entsprechend ausgewiesen wird.

Einheitliche EU-Obergrenze von max. 10.000 Euro

Der Vorschlag der EU-Expertengruppe sieht eine einheitliche Obergrenze von 10.000 Euro vor, Mitgliedsstaaten könnten zudem niedrigere Grenzen festlegen. Die Idee ist auch in Deutschland nicht ganz neu: Im vergangenen Dezember hatte der Bundesrechnungshof der Bundesregierung vorgeschlagen, im Kampf gegen Geldwäsche ein Limit von 5.000 Euro zu prüfen. Bis März will die EU-Kommission nun ein neues Paket von Gesetzesvorschlägen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung präsentieren.

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