Diese neuen Regelungen gelten 2023
In ihrem ersten Jahr hat die Ampel-Koalition einige Reformen auf den Weg gebracht, die in 2023 wesentliche Auswirkungen auf die Finanzen der Verbraucher haben werden. - Quelle: Shutterstock.com
Im neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Verbraucher können von Steuerentlastungen profitieren, müssen sich aber auch auf höhere Beiträge etwa bei der KFZ-Versicherung und der Krankenversicherung einstellen.
Steuern
Der Grundfreibetrag steigt 2023 für Ledige um 561 Euro auf 10.908 Euro und für Verheiratete auf 21.816 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift für Alleinverdienende ab 62.810 Euro statt bisher 58.597 Euro.
Der Sparerpauschbetrag erhöht sich von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.
Die Homeoffice-Pauschale steigt: Steuerpflichtige können für maximal 210 statt bislang 120 Kalendertage, an denen sie ausschließlich zu Hause arbeiten, einen Betrag von 6 Euro geltend machen, insgesamt also 1.260 Euro statt bisher 600 Euro pro Jahr. Außerdem muss kein abgeschlossenes Arbeitszimmer mehr vorgehalten werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Kindergeld
Das Kindergeld beträgt künftig einheitlich 250 Euro pro Monat. Es steigt damit für das erste und zweite Kind um je 31 Euro und für das dritte Kind um 25 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind bleibt der Betrag unverändert. Der Kinderfreibetrag steigt 2023 je Elternteil um 202 Euro auf 3.012 Euro.
Bürgergeld
Das sogenannte Bürgergeld löst das Hartz-IV-System ab. Für Alleinstehende gibt es gegenüber dem bisherigen Regelbedarf monatlich 53 Euro mehr als bisher, also insgesamt 502 Euro. Die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung behält ihren Namen, steigt aber beispielsweise für Alleinstehende ebenfalls auf 502 Euro monatlich.
Zudem erlaubt das neue Bürgergeld Ersparnisse von bis zu 40.000 Euro, die während einer einjährigen Schonzeit nicht angerührt werden müssen. Auch die verpflichtende Annahme vermittelter Jobs entfällt, sofern diese schlechtere Chancen darstellen als eine Aus -oder Weiterbildung. Hinzuverdienste von bis zu 100 Euro werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet, Schüler dürfen in Ferienzeiten unbegrenzt dazuverdienen. Wer bisher Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld hatte, muss für das Bürgergeld keine neuen Anträge schreiben.
Wohnen
Der Bezieherkreis von Wohngeld erweitert sich um rund 800.000 Haushalte. Der staatliche Mietkostenzuschuss steigt um durchschnittlich 190 Euro pro Monat auf durchschnittlich rund 370 Euro. Zusätzlich ist eine dauerhafte Heizkostenkomponente vorgesehen.
Die Kosten der CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas werden zwischen Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt. Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, desto höher soll dabei der Anteil für den Vermieter ausfallen. Bei besonders emissionsreichen Gebäuden muss der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen.
Strom- und Gaspreisbremse
Ab 1. März tritt die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung in Kraft. Sie gilt dann bis 30. April und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte ist der Strompreis bei 40 Cent pro Brutto-Kilowattstunde gedeckelt. Beim Gas sieht der Kabinettsbeschluss vor, den Preis für Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen. Für Fernwärme gilt ein gedeckelter Preis von 9,5 Cent pro kWh.
Um die Bürger weiterhin zum Sparen zu motivieren, gelten die Preisbremsen nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde werden trotz Bremse die dann geltenden Marktpreise fällig. Die Differenz zwischen Marktpreis und Deckelung wird monatlich direkt mit dem Abschlag verrechnet.
Renten
Die Altersrente könnte ab Juli 2023 in den alten Bundesländern um 3,5 Prozent und in den neuen Bundesländern um 4,2 Prozent steigen. Die konkrete Rentenanhebung wird allerdings erst festgelegt, wenn abschließende Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Der Beitragssatz bleibt stabil bei 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit kann im Bereich der Altersrenten unbeschränkt hinzuverdient werden. Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben auf 17.823,75 Euro.
Die Midijob-Obergrenze steigt um 400 Euro auf 2.000 Euro monatlich.
Krankenkassenbeiträge
Viele gesetzliche Krankenkassen passen 2023 ihre Beiträge an. Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.
Kfz-Versicherung
Das Preisniveau bei Kfz-Versicherungen steigt 2023 allgemein an, etwa weil verbesserte Kaskoeinstufungen nicht an die Kunden weitergegeben werden. Zugleich können sich Unfälle oder Autoreparaturen der Vergangenheit in Prämienerhöhungen niederschlagen, die den Versicherungsschutz verteuern. Auch bei den Regionalklassen gibt es zahlreiche Änderungen.
Öffentlicher Personennahverkehr
2023 soll bundesweit ein sogenanntes Deutschlandticket für den öffentlichen Regionalverkehr zum Preis von monatlich 49 Euro eingeführt werden. Es soll die gleichen Rahmenbedingungen wie das 9-Euro-Ticket bieten, das es im Sommer 2022 für drei Monate gab.