Kostenlose Echtzeitüberweisungen sollen laut EU bald kommen

Beschluss der EU zu Instant Payment: 2025 fallen Zusatzkosten für Echtzeit-Überweisungen weg

Derzeit müssen Verbraucher für eine Sofort-Überweisung je nach Bank bis zu einem Euro bezahlen. Ab Herbst 2025 dürfen Banken diese Zusatzgebühr nicht mehr erheben.

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Instant Payment ab Herbst 2025 ohne Zusatzkosten

Zehn Sekunden – das ist die Benchmark. So lange darf es laut EU in Zukunft noch dauern, bis eine Echtzeitüberweisung abgewickelt ist. - Quelle: Shutterstock.com

Ab Herbst 2025 müssen Echtzeit-Überweisungen für Bankkunden ohne Zusatzkosten sein. Diesen Beschluss hatte das Europäische Parlament gefasst, die EU-Länder billigten die Verordnung jetzt abschließend. Herkömmliche Überweisungen sind im Euroraum in der Regel bereits kostenlos. Ab Herbst 2025 dürfen auch Sofortüberweisungen nicht mehr kosten als reguläre Transaktionen.

Damit wolle man die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors verbessern und starke Abhängigkeiten von Finanzinstituten und ‑infrastrukturen aus Drittländern verringern, heißt es von seiten der EU.

Maximal 10 Sekunden

Ein weiterer Punkt ist die Übertragungszeit: In Zukunft darf die Abwicklung einer Echtzeit-Überweisung nur noch maximal zehn Sekunden betragen. Bisher dauert es bei einer herkömmlichen Überweisung einen Tag, bis das Geld auf dem Konto des Empfängers eingeht. Durch Wochenende oder Feiertage kann die Abwicklung in der Realität aber mehr als 72 Stunden betragen.

Mit dem neuen Beschluss würden die Möglichkeiten zur Mobilisierung von Cashflows verbessert, heißt es in der Mitteilung des EU-Rates: Dadurch entstünden Vorteile für Bürger und Unternehmen und es würden Chancen für innovative Dienste mit Zusatznutzen eröffnet.

Im Hinblick auf die Fraud Detection stellt das die Banken im Euroraum auf eine harte Probe, denn die schnelle Übertragungszeit soll auch außerhalb der Banköffnungszeiten gelten.

Abgleich von IBAN und Namen wird Pflicht

Eine weitere, wichtige Neuerung: ein IBAN-Name-Check wird Pflicht. Die Anbieter von Echtzeit-Überweisungen sind verpflichtet, einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Namen vorzunehmen. So kann der Zahlende vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam gemacht werden. Diese Anforderung gilt prinzipiell auch für herkömmliche Überweisungen. Mit der neuen Verordnung geht die EU auch stärker gegen Finanzkriminalität vor. Banken werden verpflichtet, die Kontonummer und den Namen des Empfängers abzugleichen. So sollen die Nutzer besser vor Betrug geschützt werden.

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