Zum 1. Juli ist das neue Fondsstandortgesetz in Kraft getreten, dass den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen vereinfachen soll. Laut Gesetz dürfen Spezialfonds jetzt bis zu 20 Prozent in Kryptowerte investieren.
Bis zu 20 Prozent Kryptoassets erlaubt
Am 1. Juli 2021 ist das Fondsstandortgesetz in Kraft getreten. Es erteilt inländischen Spezialfonds die Erlaubnis, bis zu 20 Prozent der von ihnen verwalteten Mittel in Kryptoassets wie beispielsweise Bitcoin anzulegen. Quelle: Shutterstock.com
Dank des seit 1. Juli 2021 geltenden Fondsstandortgesetzes (FoStoG) dürfen inländische Spezialfonds jetzt bis zu 20 Prozent der von ihnen verwalteten Mittel in Kryptoassets wie beispielsweise Bitcoin anlegen. Das neue Gesetz stammt aus der Feder der Ministerien Finanzen und Wirtschaft von Olaf Scholz (SPD) und Peter Altmaier (CDU). Nachdem Bundestag und Bundesrat im April und Mai ihre Zustimmung zu dem Gesetz gegeben hatten, stand dem Inkrafttreten nun nichts mehr im Weg. Mit dem Fondsstandortgesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die vor allem den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen vereinfachen soll.
Anstieg der Krypto-Investments erwartet
Marktexperten erwarten einen erheblichen Anstieg der Investitionen in den Kryptomarkt als Folge der neuen Regelung. So sagte der Chef der Blockchain-Beratung DLC, Sven Hildebrandt gegenüber dem Online-Magazin t3n.de, er rechne mit einem Zuflusspotenzial von 350 Milliarden Euro. Gerade institutionelle Anleger aus dem Ausland würden Anlageformen mit einer stärkeren Regulierung als sicherer wahrnehmen, so Hildebrandt.
Eine positive Reaktion kam auch vom Bundesverband Alternative Investments (BAI). Allerdings bedauerte BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer, dass die neuen Regelungen nur für Spezial-, nicht aber für Publikumsfonds gelten sollen. Damit würde privates Kapital unnötigerweise ferngehalten, gab Dornseifer zu Bedenken. Dieser Meinung ist auch Jochen Schenk, Vizepräsident beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), wenn auch aus anderen Gründen: Er bedauerte vor allem, dass dadurch nicht mehr Privatkapital in dringende Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen gelenkt werden könne.