Die ukrainische Regierung definiert Kryptowährungen ab sofort als „immaterielle Vermögenswerte“. Regierungsbeamte müssen ihr Kryptovermögen in Zukunft dementsprechend auf der Einkommenssteuererklärung ausweisen.
Anleitung zur Einkommenssteuererklärung
Ukrainische Beamte müssen ihr Krypto-Vermögen zukünftig als „immaterielle Vermögenswerte“ angeben.
Das ukrainische Amt für Korruptionsbekämpfung hat festgelegt, dass Regierungsbeamte ihr Kryptovermögen in Zukunft auf der Einkommenssteuererklärung angeben müssen - und zwar als „immaterielle Vermögenswerte“. Die neue Anleitung, die am 2. März veröffentlicht wurde, richtet sich in erster Linie an Beamte, Einzelpersonen mit ausländischem Einkommen und Freiberufler. In der Kategorie „immaterielle Vermögenswerte“ werden üblicherweise nicht greifbare Vermögenswerte geführt wie geistiges Eigentum oder Markennamen. Laut Anleitung müssten dann noch weitere konkrete Angaben zu Kryptowährungen gemacht werden, beispielsweise zu Namen, Menge, Gesamtwert und dem letzten Kaufdatum. Auch Kryptogeld, das sich im Besitz von Familienangehörigen befindet, muss deklariert werden.
Bemühungen um Kryptoregulierung
Die Ukraine bemüht sich seit einiger Zeit aktiv um eine Kryptoregulierung. Im Dezember 2019 verabschiedete das ukrainische Parlament Änderungen am Geldwäschegesetz, die in Zusammenhang mit Kryptowährungen standen. Einige Regierungsbeamte des osteuropäischen Landes hatten bereits in ihrer letzten Einkommenssteuererklärung Kryptovermögen angegeben, wie das Online-Magazin Cointelegraph.com berichtete. So legte beispielsweise der Gouverneur von Odessa 2018 offen, dass er 290 Bitcoin und 11.000 Ether besitze. Zum heutigen Kurs entspräche das einem Gegenwert von 2,3 Millionen Euro plus 2,25 Millionen Euro.