Liechtenstein hat das „Gesetz über Token und VT-Dienstleister“ verabschiedet und damit für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich neuer Innovationen gesorgt. Somit wird das kleine Fürstentum zum Vorreiter beim Thema Blockchain.
Liechtenstein führt spezielle Token-Ökonomie ein
Liechtenstein ist nicht nur ein internationaler Finanzplatz sondern auch Vorreiter beim Thema Blockchain. Mit einem speziellen Gesetz hat das Fürstentum nun als erstes Land mit einem umfassenden Rechtsrahmen für Rechtssicherheit gesorgt.
Am 01.01.2020 hat das Fürstentum Liechtenstein sein eigenes „Blockchain-Gesetz“ eingeführt. Das sogenannte „Gesetz über Token und VT-Dienstleister“ schafft einen Rechtsrahmen für Blockchain-Dienstleistungen. Und Rechtssicherheit ist vor allem in einem so stark regulierten Bereich wie dem Finanzmarkt besonders wichtig.
Mit dem Blockchain-Gesetz nimmt das kleine europäische Land eine Vorreiterstellung ein. Laut Gesetz werden die unterschiedlichen Token nicht klassifiziert, sondern stattdessen in einen „Container“ geworfen. Das Token-Container-Modell sieht vor, dass der Token als Rechtsobjekt in die Rechtsordnung eingeführt wird. Auf ihn sind dieselben (Spezial-)Gesetze anwendbar wie auf das jeweils repräsentierte Recht.
Eine solide Basis für mehr Rechtssicherheit und Innovationsfreiheit
Zusätzlich hat die Regierung ein Aufsichtsregime für die Erbringer der Dienstleistungen auf Basis von Blockchain-Technologie als zweiten Anknüpfungspunkt aufgestellt. Dieses Regime agiert ergänzend zur Finanzmarktgesetzgebung. Somit gilt es auch für jene Token, die nicht unter die Finanzmarktgesetzgebung fallen. Zudem müssen sich regulierte Finanzdienstleister zusätzlich nach dem Blockchain-Gesetz registrieren. Damit soll die Qualität der Blockchain-spezifischen Dienstleistungen gewährleistet werden.
Mit dem „Gesetz über Token und VT-Dienstleister“ hat Liechtenstein eine Rechtsbasis geschaffen, aufgrund derer nicht für jede neue Anwendung oder technische Entwicklung ein neues Gesetz geschrieben werden muss. Dadurch sollen potenzielle Innovationshindernisse und Rechtsunsicherheiten schnell abgebaut werden. Gleichzeitig sollen damit Regulierungslücken schnellst möglichst erkannt und geschlossen werden.