Wenn das Sparen Geld kostet
Immer mehr Banken berechnen etwas für die Aufbewahrung großer Beträge. - Quelle: Shutterstock.com
Wer Geld auf seinem Girokonto verwaltet, könnte bald zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Vor allem Kunden der Sparkassen drohen Negativzinsen. Das sind Gebühren, die dafür anfallen, dass die Bank das private Vermögen verwaltet. Wolfgang Zender, der Geschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassenverbands, könne nicht ausschließen, dass sich einzelne Sparkassen dazu gezwungen sähen.
Aktuell müssen die Institute 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank lagern. An Geschäftskunden werden diese Gebühren bereits seit einiger Zeit eins zu eins weitergegeben. Nun könnte es auch den Privatanlegern an den Kragen, oder besser Geldbeutel, gehen. Verwahrentgelte seien laut Zender immer normaler. Dennoch betonte er: „Wir wollen nicht zu den ersten gehören.“
„Wir würden es gerne sehen, wenn alle beteiligten Marktakteure die Nerven behielten. Aber bei den gegebenen Rahmenbedingungen wird das aber immer schwerer, auch für uns Sparkassen“, so Zender weiter. Bei größeren Summen verlangen einzelne Sparkassen bereits von Privatkunden sogenannte Verwahrentgelte.
Emotionale Debatte um Negativzinsen
Wie emotional aufgeladen das Thema ist, zeigte vor kurzem das Beispiel um die Sparkasse Vogtland. Die hatte Anfang des Jahres einen Negativzins von 0,7 Prozent für Guthaben ab 5.000 Euro angekündigt. Dies sorgte bei den Kunden für so großen Unmut, dass die Sparkasse Vogtland die Ankündigung wieder zurückzog. Doch damit nicht genug: Da die Sparkassenführung scheinbar nicht bereit war, den Passus aus ihrer Geschäftsordnung zu entfernen, mahnte die Verbraucher Zentrale Sachsen die Sparkasse Vogtland ab und verlangte eine Unterlassungserklärung. Dies geht aus einem Bericht des Handelsblatts hervor.
Die Verbraucherschützer halten Minuszinsen für private Kunden für unzulässig – und könnten damit recht haben. Laut dem Handelsblatt-Bericht dürfen Geldhäuser nicht ohne weiteres Minuszinsen für Girokonten von Bestandskunden einführen. In diesem Sinne hatte das Landgericht Tübingen im Mai 2018 geurteilt. Die Richter erklärten, dass Entgelte für die Einlagenverwahrung bei einem Girokonto mit Kontoführungsgebühr unzulässig ist (Az. 4 O 225/17). Das heißt konkret: Das Nebeneinander von Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelt bei Girokonten ist unzulässig.
Verwahrentgelt nur für Neukunden?
Laut vieler Banken bezieht sich das Urteil jedoch nur auf Bestandskunden. Bei Neukunden sehe das anders aus, so der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken BVR. Daraufhin erhob die Sparkasse Vogtland bei Neukunden ein Verwahrentgelt von minus 0,5 Prozent. In Rechnung gestellt wurde die Gebühr aber nicht.
Das Verwahrentgelt nutzen hierzulande zahlreiche Institute, wenn auch vorwiegend auf individuelle Vereinbarungen mit Kunden stützend oder bei hohen Freibeträgen von beispielsweise 100.000 Euro.