Bankkunden, die durch einen Phishing-Angriff bestohlen werden, sollen das Geld unverzüglich von der Bank zurück erhalten, entschied jetzt der EuGH. Bislang hatten Banken die Erstattung in der Regel abgelehnt mit der Begründung der groben Fahrlässigkeit.
Banken sollen Geld bei Kontobetrug erstatten
Der EuGH hat entschieden, dass Bankkunden, die durch einen Phishing-Angriff bestohlen wurden, das Geld unverzüglich von der Bank zurückerhalten sollen. - Quelle: Shutterstock.com
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil die Rechte von Bankkunden gestärkt. In dem aktuellen Urteil geht es um Verbraucher, die Opfer von Phishing geworden sind. Die Zahl der Phishing-Angriffe im Internet nimmt zu. Immer häufiger gelangen Betrüger an wichtige Daten, indem Verbraucher auf einen Phishing-Link oder einen QR-Code klicken. Mit den Kontoinformationen versuchen die Kriminellen dann, so schnell wie möglich Geld vom Bankkonto der Opfer abzuheben. Bislang war es für Bankkunden sehr schwierig, das Geld von der Bank wieder zurückzubekommen. Die Finanzinstitute verweigern in der Regel die Erstattung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit der geschädigten Kunden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht das anders und hat ein aktuelles Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt: Banken müssten in solchen Fällen das Geld erst einmal erstatten. „Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs ist der Zahlungsdienstleister grundsätzlich verpflichtet, den Betrag dieses Vorgangs unverzüglich zu erstatten“, zitiert die Tagesschau Helge Homburg, den Pressereferenten des Europäischen Gerichtshofs.
Grob fahrlässiges Verhalten muss nachgewiesen werden
Die Erstattung könne nicht mit der Begründung verweigert werden, dass der Kunde die Abbuchung durch sein grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht habe, schreibt der EuGH in seinem Urteil. Wichtig sei allerdings, dass der Kunde die Bank sofort über den Phishing-Betrug informiert. Im ersten Schritt müssen Banken also Geld, das durch Kontobetrug abgebucht wurde, sofort erstatten.
In einem zweiten Schritt könne die Bank versuchen, sich das Geld vom Kunden zurückzuholen, heißt es in dem Urteil weiter. Dafür müsse nachgewiesen werden, dass der Bankkunde einen schweren Fehler gemacht und grob fahrlässig gehandelt habe.