Laut Medienberichten will die EU-Kommission die Vergütungspraxis PFOF unterbinden, um Anleger zu schützen. Für Neobroker wie Trade Republic könnte das schwerwiegende Folgen haben, denn sie generieren so einen erheblichen Teil ihrer Umsätze.
Medienberichte zu geplantem Verbot von “Payment for Order Flow”
Die EU Kommission will eine wichtige Grundlage des Geschäftsmodells von Billig- und Kostenlos-Brokern verbieten. - Quelle: Shutterstock.com
Laut einem Bericht des Nachrichtendienstes Bloomberg plant die Europäische Kommission ein Verbot des Vergütungsmodells “Payment for Order Flow”. Das würde Neobroker wie Trade Republic in Bedrängnis bringen, denn laut Marktanalysten dürfte dieses Segment mehr als die Hälfte des Umsatzes ausmachen. Wie Bloomberg weiter berichtet, soll das Verbot offenbar durch eine Überarbeitung der sogenannten Mifid-Richtlinie durchgesetzt werden. Bislang hat die EU-Kommission zu dem Thema noch keine Stellungnahme abgegeben.
Beim “Payment for Order Flow” Vergütungsmodell (PFOF) erhalten Online-Broker Zahlungen von den Handelsplätzen, über die sie Kauf- und Verkaufsorders abwickeln. Dementsprechend können die Broker ihre Services gegenüber den Endkunden günstiger anbieten. So verlangt Trade Republic beispielsweise nur einen Euro pro Order, ein sehr günstiger Preis im Vergleich zu den Gebühren von klassischen Retail-Brokern. Bei einem Verbot der PFOF-Provisionen könnten viele digitale Anbieter ihre sehr preiswerten Konditionen für den Aktienhandel dann so nicht mehr anbieten.
Im Visier der Aufsichtsbehörden
Das Vorgehen der EU-Kommission gegen die PFOF-Provisionen kommt überraschend. Marktbeobachter hatten eher erwartet, dass die Regulierung als Ziel mehr Transparenz und Wettbewerb schaffen sollte. Allerdings hatten sich sowohl die Bafin als auch die europäische Börsenaufsicht Esma in der Vergangenheit kritisch zu den PFOF-Zahlungen geäußert. Das Online-Magazin Finance Forward verweist in diesem Zusammenhang auf folgende Veröffentlichungen aus dem Sommer: im Juli erklärte die Esma, die „PFOF“-Praxis werfe schwerwiegende Bedenken in Sachen Anlegerschutz auf. Zugleich forderte die europäische Börsenaufsicht die nationalen Behörden auf, das Thema stärker zu priorisieren. Ende August sagte der Chef der US-Börsenaufsicht SEC, Gary Gensler, ein Verbot der „Payment for Order Flow“-Praxis liege auf dem Tisch.
Wenige Tage später gab die Bafin ein Statement heraus, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen grundsätzlich keine Zuwendungen annehmen dürften. Dies sei nur ausnahmsweise erlaubt, wenn die Unternehmen dabei die einschlägigen Anforderungen des WpHG bzw. der MiFID II zur Offenlegung, zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten erfüllten. Als Reaktion auf das scharfe Vorgehen der EU-Kommission verlor die Aktie von FlatexDegiro, dem einzigen größeren börsennotierten Online-Broker in Deutschland unmittelbar nach der Bloomberg-Meldung gut fünf Prozent an Wert, erholte sich danach aber wieder leicht.