Payone: BaFin untersagt dem Zahlungsdienst bestimmte Transaktionen

Mängel bei Sonderprüfung festgestellt

Wegen hoher Geldwäscherisiken und unzureichender Sicherungssysteme hat die Finanzaufsicht Maßnahmen gegen Payone eingeleitet. Eine laufende Sonderprüfung hatte Mängel ans Licht gebracht.

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BaFin maßregelt Payone

Die Bafin schaut sich nach dem Wirecard-Fiasko Zahlungsdienstleister genauer an und hat nun auch bei Payone Mängel entdeckt. - Quelle: Shutterstock.com

Die Finanzaufsicht BaFin hat dem Zahlungsdienstleister Payone nach eigener Aussage wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen für bestimmte Geschäftskunden durchzuführen, die dem Hochrisikoportfolio angehören. Zudem hat die Finanzaufsicht für diesen Bereich ein Neukundenverbot angeordnet. Das Transaktions- und Neukundenverbot soll verhindern, dass das E-Geld-Institut zur Geldwäsche missbraucht wird. Die Maßnahme der BaFin ist seit dem 29. August 2023 bestandskräftig.

Laufende Sonderprüfung

In einer von der BaFin angeordneten und noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung war festgestellt worden, dass die Payone GmbH gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) aufweist. Infolge unzureichender Sicherungssysteme gegen Geldwäsche hatte Payone in ihrem E-Commerce-Geschäftsfeld ein auffälliges Hochrisikoportfolio aufgebaut.

Wie die BaFin mitgeteilt hat, sind die Geschäftskunden dieses Hochrisikoportfolios Händler, die ihre Geschäftsmodelle nahezu ausschließlich online über Webseiten betreiben. Dort können Verbraucher Produkte und Leistungen erwerben und mittels Kreditkarten bezahlen. Diese Kreditkartentransaktionen wickelt die Payone GmbH ab. Erkenntnisse aus der laufenden Aufsichtstätigkeit deuten darauf hin, dass die Webseiten der Händler unter anderem in Verbindung mit betrügerischen Abonnements, Phishing und Fake-Shops stehen.

Geldwäsche im Fokus

Payone gehört mehrheitlich dem französischen, börsennotierten Zahlungskonzern Worldline. Die Payone GmbH besitzt eine Erlaubnis als E-Geld-Institut, sie erbringt mit der Akzeptanz und Abrechnung von Zahlungsvorgängen Zahlungsdienste (Akquisitionsgeschäft). E-Geld-Institute müssen dafür sorgen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um ihre Herkunft zu verschleiern. Wenn erhöhte Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, müssen E-Geld-Institute verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten.

Mängel bei der Prüfung der Händler

Laut Finanzaufsicht betreffen die festgestellten gravierenden Defizite die Maßnahmen, die Payone unternimmt, um die Geschäftsmodelle der Händler im Rahmen des Kundenannahmeprozesses zu beurteilen. Die Defizite betreffen ebenfalls die laufende Überwachung der Händler. Insbesondere führten die Auffälligkeiten bei der Risikobewertung durch die Payone GmbH nicht dazu, dass Händler zurückgewiesen wurden oder laufende Geschäftsbeziehungen beendet wurden.

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