Sofortüberweisungen: Banken müssen jetzt auch am Wochenende arbeiten

Instant Payments: EU erzwingt Wochenendarbeit in Banken

In deutschen Banken muss künftig regelmäßig am Wochenende und auch an Feiertagen gearbeitet werden. Da Instant Payments an jedem Kalendertag durchgeführt werden können, sind die Institute verpflichtet, jeden Tag zu prüfen, ob Kunden aus ihrem Bestand auf Sanktionslisten stehen.

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Mehrarbeit für Banken

Während eine herkömmliche SEPA-Überweisung an die Arbeitszeiten der Banken gebunden ist, soll Instant Payment davon unabhängig auch an Wocheneden funktionieren. - Quelle: Shutterstock.com

Die neuen EU-Vorschriften haben einen ernsten Hintergrund: Wer auf einer Sanktionsliste steht, soll keine Zahlungen mehr ausführen dürfen. Wenn die dort erfassten Namen denen anderer Kunden ähneln, kann es jedoch vorkommen, dass unschuldige Personen plötzlich Geld weder empfangen noch senden können. Diese so genannten „False Positives“, die Compliance-Abteilungen manuell bearbeiten müssen, will die EU verhindern. Deshalb verpflichtet sie die Banken dazu, vorab zu prüfen, dass keiner ihrer Kunden auf einer EU-Verbotsliste steht. Jede Transaktion einzeln gegen die Listen abzugleichen, soll folgerichtig verboten werden. Das führe zu enormen Aufwänden für die Banken und neuen Risiken, erklärt das Hamburger Software- und Beratungshaus PPI AG.

Banken müssen Sanktionslisten abgleichen

„Geben die Banken grünes Licht für alle ihre Kunden, können keine falsch-positiven Signale mehr entstehen, so das Prinzip“, erläutert Jörn Bicker, Experte für Compliance bei der PPI AG. „Schwierig wird es bei Einträgen, die zusätzlich zur EU-Liste auch auf der eines anderen Landes auftauchen. Dann erstreckt sich das EU-Verbot, Zahlungen direkt abzugleichen, auch auf diese Liste. Das führt zu hohen manuellen Aufwänden und führt neue Risiken ein, auf die Banken achten müssen.“

Beispielsweise würden hiesige Banken zuerst gegen die EU-Liste prüfen und danach gegen die US-Liste („OFAC-Liste“). Welche Listen betroffen sind, hängt zwar vor allem von internen Vorgaben zur Compliance ab. Worauf es ankommt, sind doppelte Treffer zusätzlich zu denen auf der EU-Liste. Alle diese Treffer müssen manuell abgeglichen werden, damit die Bank entscheiden kann, ob sie die Transaktionen analysieren darf oder nicht. Allein das dürfte zu erheblich höherem Aufwand führen als bisher. Daraus entstehen völlig neue Verfahrensrisiken, weil die Bank jedes Mal, wenn sich die Listen verändern, erneut prüfen muss, wie sie die Sanktionen zu überwachen haben.

„Banken können versehentlich gegen US-Sanktionen verstoßen, wenn die EU einen Eintrag von ihrer Liste streicht, bevor er auch von der US-Liste verschwindet“, warnt Bicker. „In dem Moment müssen die Institute wieder umstellen und jede Transaktion einzeln untersuchen, um sich nicht strafbar zu machen.“

Neue Regelung reduziert Payment Float

Insgesamt bewertet der PPI-Experte die Instant Payments Regulation (IPR) positiv, da sowohl Kunden als auch Unternehmen etwas davon haben. Weil das Geld innerhalb weniger Sekunden auf dem Zielkonto ankommt, reduziert sich der Payment Float. Das sind Gelder, die zwar angewiesen sind, jedoch noch nicht gutschrieben wurden. Allein in Europa beläuft sich die regelmäßig im Transit gefangene Geldmenge auf etwa 200 Mrd. Euro – Geld, über das künftig schneller verfügt werden kann. „Leider machen viele kleine Details aus der Verordnung es den Banken schwer, sich auf das große Ganze zu konzentrieren“, fasst Bicker zusammen.

Wie die IPR ausgelegt werden soll, hat die EU erst kürzlich in mehreren Workshops klargestellt. Sofern sich an diesen Regeln nichts mehr ändert, werden sich die Banken darauf einstellen müssen, trotz Fachkräftemangels zusätzliche Kapazitäten aufbauen zu müssen, um die Sanktionslisten zu pflegen und auch sonntags oder an Feiertagen zu gewährleisten, dass mögliche Treffer sofort bearbeitet werden.

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