Die DekaBank hat bei der Finanzaufsicht eine Kryptoverwahrlizenz beantragt. Künftig wolle man Digitale Assets für institutionelle Kunden verwahren, heißt es bei der Bank.
Antrag auf Verwahrung von Digitalen Assets gestellt
Die DekaBank hat die Kryptoverwahrlizenz beantragt. - Quelle: DekaBank
Die DekaBank, das Wertpapierhaus der Sparkassen, hat laut einer Mitteilung die Kryptoverwahrlizenz beantragt. Unternehmen, die für Dritte Digitale Assets verwahren wollen, müssen dies von der Finanzaufsicht BaFin genehmigen lassen, erst dann dürfen sie ihren Kunden eine Wallet anbieten. Nach eigenen Angaben wendet die Deka für ihr digitales Schließfach die besonders sichere Cold- und Warm-Wallet Struktur an. Künftig möchte man den institutionellen Kunden die Verwahrung von Digitalen Assets anbieten.
DekaBank orientiert sich in Richtung Digitale Assets
Seit dem letzten Jahr kann die DekaBank die Rolle eines Kryptowertpapier-Registerführers ausüben. Die Verwahrung für Digitale Assets ist nun der nächste Entwicklungsschritt. Man habe bereits erste Digitale Assets emittiert und eine Plattform zur Marktreife gebracht, die Basis für die gesamte Wertschöpfungskette von Emission, über Handel bis hin zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte sei, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Verwahrung bilde eine weitere, essentielle Säule in der definierten Digital Assets Strategie der DekaBank.
„Digitale Assets sind ein Schlüsselfaktor, um die Deka und die Sparkassen beim Wertpapiergeschäft wettbewerbsfähig zu halten“, sagt Martin K. Müller, Vorstandsmitglied der DekaBank. Die Digitalisierung des Wertpapiergeschäfts berge großes Potenzial. Transaktionen von diversen Arten von Finanzinstrumenten könnten standortunabhängig und nahezu in Echtzeit abgewickelt werden. „Die Kryptoverwahrung ist das Eintrittstor in die globalen digitalen Netzwerke und die Chance, den Markt der digitalen Assets mitzuprägen“, so Müller.