Zum 10. März tritt die Offenlegungsverordnung der EU in Kraft. Die Regulierung soll für Transparenz im Markt sorgen und es Anlegern künftig erleichtern, das Nachhaltigkeitslevel von Finanzprodukten zu beurteilen.
Finanzunternehmen müssen Daten offenlegen
In Zukunft sollen die Unternehmen aus dem Finanzegment ihre Nachhaltigkeitsfürsorge darlegen.
Ab dem 10. März 2021 müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater die ersten Daten zu nachhaltiger Finanzwirtschaft offenlegen. Anlass ist die Offenlegungsverordnung (VO) der EU, Sustainable Finance Disclosure Regulation, die im November 2019 als Teil des Aktionsplans für eine nachhaltige, emissionsarme Wirtschaft verabschiedet wurde. Seit 1992 arbeitet die internationale Staatengemeinschaft an Nachhaltigkeitszielen. Heute sind die als “Sustainable Development Goals“ (SDG) bezeichneten Ziele konkret definiert. Die Herausforderung besteht nun darin, die Prinzipien der Nachhaltigkeit mit dem Wirtschaftskreislauf zu verflechten.
3 Kategorien von Finanzprodukten
Die im März in Kraft tretende Verordnung fokussiert sich primär auf Asset Manager, Versicherungen und Banken mit Portfolioverwaltung. Es ergeben sich Offenlegungspflichten sowohl auf der Ebene der Unternehmen als auch der Produkte. Die Angaben sind dabei auf der Internetseite, in vorvertraglichen Dokumenten sowie im regelmäßigen Reporting zu machen.
Im Rahmen der VO werden Finanzprodukte in Zukunft in drei Kategorien unterteilt:
- Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8 – light green)
- Nachhaltige Finanzprodukte mit einer angestrebten Nachhaltigkeitswirkung (Artikel 9 – dark green)
- Sonstige Finanzprodukte
Anforderungen an Finanzunternehmen
Durch die Offenlegungsverordnung werden Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, alle notwendigen relevanten Daten zu veröffentlichen, um eine Nachhaltigkeitsbetrachtung für die Anleger zu ermöglichen. Folgende vier Anforderungen müssen die Finanzunternehmen erfüllen:
- Strategien zur Feststellung nachteiliger Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen müssen formuliert werden
- Im Rahmen des Risiko-Managements muss eine Beschreibung vorliegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken mit potenziellen negativen materiellen Konsequenzen berücksichtigt werden
- Das Gleiche gilt für die Vergütungspolitik eines Finanzunternehmens
- Die Produktausprägungen müssen unterschieden werden