Unabhängiger Girokonto-Vergleich: Check24 beendet zertifiziertes Portal

Streit mit Verbraucherschützern um Girokonto-Vergleich

Der Portalbetreiber Check24 zieht Konsequenzen aus dem Streit mit Verbraucherschützern und schaltet seine nicht-kommerzielle Vergleichswebseite von Girokonten ab. Hintergrund sind die unklare Rechtslage und eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

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Aus nach nur 5 Monaten

Nach nur fünf Monaten schaltet Check24 seine Internetseite zum kostenlosen und unabhängigen Vergleich von Girokonto-Gebühren ab. Verbraucherschützer hatten gegen das nichtkommerzielle Angebot geklagt. - Quelle: Shutterstock.com

Fünf Monate nach dem Start schaltet Check24 seinen Online-Vergleich für kostenlose Girokonten wieder ab. Verbraucherschützer hatten gegen das Angebot geklagt. Check24 hatte auf seiner Plattform die erste, vom TÜV zertifizierte Vergleichswebseite für Girokonten in Deutschland angeboten (wir berichteteten). Verbraucher konnten dort 19 unterschiedliche Kostenpositionen wie Kontogebühren oder Dispozinsen ihres Girokontos vergleichen. Check24 listete die Konditionen aller großen Privatbanken, der meisten Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Online-Banken auf. Laut EU-Richtlinie ist jedes Land zur Bereitstellung eines solchen zertifizierten Vergleichs verpflichtet. Der Zertifizierungsprozess ist aufwändig und kostenintensiv, daher haben sich in Deutschland außer Check24 bislang keine weiteren Betreiber von Vergleichsportalen lizensieren lassen. Check24 hatte nach eigenen Angaben einen siebenstelligen Betrag in das Angebot investiert.

Verbraucherschützer klagten gegen Check24

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, dass der Check24-Vergleich Verbrauchern nicht genügend Durchblick biete. Der Vergleich decke nur 613 von mehr als 1.700 Banken in Deutschland ab, zudem würde meist nur jeweils ein Girokontomodell pro Bank analysiert. Viele Geldinstitute hätten aber verschiedene Kontomodelle. Nach Ansicht des vzbv decke die Vergleichswebseite nicht den Markt ab und erfülle daher nicht die Vorschriften der europäischen Zahlungskonten-Richtlinie. Verbraucher könnten auf Grundlage eines intransparenten Vergleichs zu falschen Kontoabschlüssen verleitet werden, so der Vorwurf. Die Verbraucherschützer reichten daher eine Unterlassungsklage gegen Check24 vor dem Landgericht München ein. Es drohte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar sechs Monate Haft.

Check24 reagiert und beendet nicht-kommerziellen Vergleich

Check24 widersprach den Anschuldigungen: Man habe exakt die Kriterien umgesetzt, die vom Gesetzgeber definiert wurden. Schließlich sei der nicht-kommerzielle Girokontenvergleich vom TÜV Saarland zertifiziert worden. Nun hat der Münchner Plattformbetreiber auf den Streit mit den Verbraucherschützern reagiert und die Vergleichswebseite aufgrund der unklaren Rechtslage abgeschaltet. Nach dem Aus für den einzigen zertifizierten Girokonto-Vergleich gibt es in Deutschland nun keine nicht-kommerziellen Vergleichswebseiten für Girokonten mehr. Das Bundesfinanzministerium muss sich jetzt nach einem neuen Vergleichsportal für Bankangebote umsehen.

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