Verbraucherschutz: Bafin warnt Rentner vor Teilverkauf ihrer Immobilie

Immobilien-Teilverkauf – das sollten Sie laut Bafin wissen!

Immobilien-Teilverkauf zur Aufbesserung der Rente – dieses Modell wird aktuell von einigen Unternehmen stark beworben. Jetzt hat die Finanzaufsicht BaFin ältere Eigenheimbesitzer vor Problemen beim Teilverkauf gewarnt.

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Immobilien-Teilverkauf wird aktuell stark beworben

Das eigene Haus zum Teil verkaufen und trotzdem dort wohnen können. Das klingt verlockend. Doch die deutsche Finanzaufsicht Bafin sieht viele Risiken bei den Angeboten. - Quelle: Shutterstock.com

Immobilien-Teilverkauf ist ein relativ neues Produkt, mit dem sich Anbieter vor allem an ältere Eigenheimbesitzer wenden. Das Werbeversprechen: Sie können Ihre Immobilie teilweise zu Geld machen und bleiben trotzdem „Herr im Haus“. Wie läuft ein solcher Immobilien-Teilverkauf ab? Und worin bestehen die Nachteile? Das hat die Finanzaufsicht BaFin in einer Verbraucherinformation genauer beleuchtet.

Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, hat seine Sparmöglichkeiten oft ausgeschöpft. Die Immobilie ist dann die einzige nennenswerte private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Muss ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Wer in einer solchen Situation steckt, für den scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Für die Altersgruppe 50plus werden solche Teilverkauf-Angebote derzeit stark beworben.

Vor- und Nachteile eines Teilverkaufs

Es sind zwei vermeintliche Vorteile, die einen solchen Teilverkauf reizvoll erscheinen lassen: die schnelle Aussicht auf einen höheren Geldbetrag – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Kehrseite der Medaille: Ein Teilverkauf ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Das Nutzungsentgelt, das die Verkäufer künftig an den Miteigentümer der Immobilie zahlen müssen, ist erheblich. Wenn sie es nicht mehr zahlen können, droht unter Umständen ein Auszug wider Willen. Das Gleiche kann möglicherweise passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird. Hinzu kommt: Die laufenden Kosten der Immobilie trägt der Verkäufer oft voll – obwohl es neben ihm einen Miteigentümer gibt.

Warnung der BaFin

Was unter dem Strich herauskommt, zeigt sich zudem erst lange nach Abschluss des Vertrags, nämlich beim Rückkauf oder Gesamtverkauf. Dem Unternehmen, das dem Verkäufer zuvor einen Teil seiner Immobilie abgekauft hat, steht in der Regel in beiden Fällen ein Mindesterlös zu. Beim Verkäufer selbst sieht es anders aus: Wie viel Geld er für den Rückkauf aufbringen muss oder wie viel er beim Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten für seinen Anteil bekommt, hängt von der Immobilienwertentwicklung ab. Die Zusammenhänge sind schwer zu durchschauen.

„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, gibt Dr. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management zu bedenken. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. „Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen“, erläutert Dr. Pötzsch. Zum Schutz der Verbraucher hat die BaFin auf ihrer Webseite umfassende Informationen zum Thema mit einer Checkliste und Beispielrechnungen bereitgestellt.

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