Jugendkonto: Ein sinnvolles Tool für den Umgang mit Geld
Früher oder später ist es sinnvoll, Jugendlichen ein eigenes Konto einzurichten. Generell ist dies ab dem siebenten Lebensjahr möglich, dann sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Aber: Die Eltern tragen dennoch die Verantwortung bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Viele Banken bieten spezielle Jugendkonten an. Dabei handelt es sich um Girokonten, die auf Prepaid-Basis geführt werden. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass es bei Minderjährigen unter 18 Jahren nicht zu einer Überziehung kommen darf. Daher werden Jugendkonten als Guthabenkonten geführt. Die Schüler gelten dabei als Inhaber des Girokontos. Wenn Minderjährige ein Konto eröffnen wollen, müssen die Erziehungsberechtigten eine Unterschrift leisten.
Ein gutes Jugendkonto zeichnet sich durch folgende Punkte aus:
- kostenlose Kontoführung
- kostenlose Geldkarte zum Konto
- kostenlose Services wie Überweisungen, Kontoauszüge und Bargeldabhebungen
- eventuell kostenlose Prepaid-Kreditkarte
- eventuell Guthabenverzinsung
- Online-Zugang
Geldkarten für das Jugendkonto
Zum Jugendkonto dazu gibt es oft eine Bankkarte, mit der man Kontoauszüge ausdrucken und Bargeld abheben kann. Für junge Nutzer ab 12 Jahren ist das praktisch und sinnvoll. Damit können Jugendliche Bargeld abheben, Kontoauszüge ausdrucken und auch im Laden bezahlen.
Manche Banken bieten auch eine Kreditkarte zum Jugendkonto an (frühestens ab 14 Jahren). Das ist beispielsweise für einen Schüleraustausch im Ausland praktisch. Bei den Kreditkarten für Jugendliche handelt es sich um Kreditkarten auf Guthabenbasis. Das heißt: Bevor die Karte einsatzbereit ist, muss erst ein Guthaben aufgeladen werden. Mit diesem Guthaben kann der junge Nutzer dann bezahlen. Ist das Guthaben aufgebraucht, muss wieder Geld auf die Karte geladen werden. Somit sind Jugendliche vor Schulden gut geschützt.
DIE PASSENDE BANK
Jugendkonten werden sowohl von klassischen Filialbanken als auch von Direktbanken (Online-Banken) angeboten. Direktbanken locken oft mit attraktiveren Konditionen oder Verzinsungen. Dafür ist es bei Direktbanken oftmals nicht möglich, kostenlos Bargeld auf das Konto einzuzahlen. In diesem Fall können Sie sich von Ihrem Kind das Bargeld einfach geben lassen, das Sie zum Beispiel für den Einkauf nutzen. Den entsprechenden Betrag überweisen Sie dann einfach von Ihrem Konto auf das Konto Ihres Kindes.
Achten Sie aber auch darauf, dass es genügend Bankautomaten in der Nähe gibt, wo Ihr Kind kostenlos Bargeld abheben kann. Bei den großen Filialbanken sowie Sparkassen ist das in der Regel kein Problem. Bei den Direktbanken wird es hingegen schwieriger. Einige der Online-Banken sind in einem Bankautomatenverbund. Dadurch können Kunden kostenlos Geld an fremden Automaten abheben, die im selben Verbund sind. Direktbanken, die nirgends Mitglied sind, bieten dafür oft kostenlose Geldabhebungen im Einzelhandel oder an Tankstellen an.
EIN JUGENDKONTO ERÖFFNEN
Haben Sie sich für eine Bank entschieden, müssen Sie mit Ihrem Kind zur Einrichtung des Girokontos in die nächste Filiale gehen. Handelt es sich um eine Direktbank, wird das Konto online eröffnet. Minderjährige brauchen für die Einrichtung eines Girokontos in der Regel die Zustimmung beider Eltern, die auf dem Antrag unterschreiben müssen. Für eine Kontoeröffnung sind folgende Unterlagen nötig:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- eventuell eine Vollmacht des fehlenden Elternteils (wird nicht von jeder Bank akzeptiert)
- Sorgerechtsbestätigung und Scheidungsurkunde bei getrennt lebenden Eltern
- Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil verstorben ist.
Wichtig: Bei der Eröffnung des Kontos können Sie festlegen, ob Ihr Kind Bargeld abheben, Überweisungen tätigen oder mit der EC-Karte bezahlen darf. Diese Kontovollmacht der Eltern endet mit dem 18. Lebensjahr des Kindes.
DARAUF GILT ES ZU ACHTEN
Mit der Volljährigkeit des Kindes ändern sich die Konditionen für das Jugendkonto. Oft wird es automatisch auf ein Erwachsenenkonto umgestellt, für das dann häufig eine monatliche Gebühr berechnet wird. Informieren Sie sich rechtzeitig über das weiterführende Angebot bei Ihrer Bank. Bei zu hohen Kosten sollten Sie ein Kontowechsel in Betracht ziehen.
Das Geld auf dem Jugendkonto gehört allein Ihrem Kind. Sie dürfen es nicht nutzen.
Kauft Ihr Kind mithilfe seiner Kontodaten oder Geldkarte online ein, gilt der sogenannte Taschengeldparagraph (§110 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Verträge, die Minderjährige ab dem vollendeten siebten Lebensjahr schließen, sind nur dann wirksam, wenn die erworbene Leistung mit den finanziellen Mitteln (Taschengeld) beglichen werden kann.
Das heißt konkret: Kauft sich Ihr Kind online zum Beispiel ein Handy und kann es nicht bezahlen, ist der Vertrag so lange in der Schwebe, bis Sie als Eltern die Rechnung entweder begleichen oder dem Kauf widersprochen haben.