Ab wann ein Kinderkonto sinnvoll ist
Bevor Sie mit Ihrem Kind zur nächsten Bank gehen, um ein Konto zu eröffnen, sollten Sie sich Gedanken machen, ob das überhaupt schon sinnvoll ist. Generell raten Experten frühestens ein Konto ab sieben Jahren einzurichten. Dann sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Aber: Sie als Eltern tragen dennoch die Verantwortung bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Sinnvoller ist es, wenn Sie warten, bis Ihr Kind zehn Jahre alt ist. Dann ist Geld für Ihren Nachwuchs nicht mehr so abstrakt. Jüngere Kinder haben hingegen mehr davon, wenn sie das Taschengeld in die Hand bekommen. So sehen sie beispielsweise, dass es weniger wird, wenn sie es ausgeben.
Die richtige Konto-Auswahl
Viele Banken bieten spezielle Kinderkonten an, die in der Regel auf Prepaid-Basis geführt werden und somit ohne Kontoführungsgebühr auskommen. Bei der Auswahl eines Kinderkontos sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Das Konto sollte kostenlos sein.
- Die zum Konto gehörende Geldkarte sollte ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Es sollten keine zusätzliche Kosten für Überweisungen, Kontoauszüge und Bargeldabhebungen verlangt werden.
- Es sollten genügend Bankautomaten in der Nähe sein, wo Ihr Kind kostenlos Bargeld abheben kann.
- Von Vorteil kann eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte sein.
- Einige Banken bieten die Kinderkonten noch mit Guthabenverzinsung an.
- Für Jugendliche ist die Option zum Online-Banking bzw. Mobile Banking attraktiv.
Es ist sinnvoll, wenn Sie für Ihr Kind gleich ein Online-Konto beziehungsweise einen Online-Zugang einrichten lassen. So kann der Nachwuchs auch von zuhause aus Geld überwiesen und den Kontostand checken. Das schult den Umgang mit den eigenen Finanzen.
Tipp: Bei Direktbanken ist es oftmals nicht möglich, kostenlos Bargeld auf das Konto einzuzahlen. In diesem Fall können Sie sich von Ihrem Kind das Bargeld einfach geben lassen, das Sie zum Beispiel für den Einkauf nutzen. Den entsprechenden Betrag überweisen Sie dann einfach von Ihrem Konto auf das Konto Ihres Kindes.
Geldkarten für das Kinderkonto
Viele Kinderkonten werden auf Guthabenbasis geführt. Der Grund: Kinder dürfen sich nicht verschulden und sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch davor geschützt. Daher gibt es für ein Kinderkonto auch keinen Dispokredit. Ihr Kind erhält eine Bankkarte zum Konto, mit der man Kontoauszüge ausdrucken und Bargeld abheben kann.
Praktisch ist auch eine Kreditkarte – zum Beispiel für einen Schüleraustausch im Ausland, aber auch, um hierzulande in Geschäften zu bezahlen. Diese Kreditkarten sind auf Guthabenbasis. Das heißt: Wie bei einer Prepaid-Karte für das Handy muss auf die Kreditkarte erst ein Guthaben draufgeladen werden. Mit diesem Guthaben kann Ihr Kind dann bezahlen. Ist das Guthaben aufgebraucht, muss wieder Geld auf die Karte geladen werden. Schulden machen kann Ihr Kind damit also nicht. Solche Prepaid-Kreditkarten werden vor allem von Direktbanken angeboten, die nur online verfügbar sind. Die Jahresgebühr für solch eine Karte variiert von Anbieter zu Anbieter und kann zwischen null und über 40 Euro liegen.
Ein Kinderkonto eröffnen
Haben Sie sich für eine Bank entschieden, müssen Sie mit Ihrem Kind zur Einrichtung des Girokontos in die nächste Filiale gehen. Handelt es sich um eine Direktbank, wird das Konto online eröffnet. Minderjährige brauchen für die Einrichtung eines Girokontos in der Regel die Zustimmung beider Eltern, die auf dem Antrag unterschreiben müssen. Für eine Kontoeröffnung sind folgende Unterlagen nötig:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- eventuell eine Vollmacht des fehlenden Elternteils (wird nicht von jeder Bank akzeptiert)
- Sorgerechtsbestätigung und Scheidungsurkunde bei getrennt lebenden Eltern
- Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil verstorben ist.
Wichtig: Bei der Eröffnung des Kontos können Sie festlegen, ob Ihr Kind Bargeld abheben, Überweisungen tätigen oder mit der EC-Karte bezahlen darf. Diese Kontovollmacht der Eltern endet mit dem 18. Lebensjahr des Kindes.
Darauf sollten Sie achten
Denken Sie daran, dass mit der Volljährigkeit Ihres Kindes die Konditionen für ein Kinderkonto nicht mehr gelten. Oft schaltet die Bank das Konto auf ein Girokonto für Erwachsene um, das dann häufig eine monatliche Gebühr kostet. Alternativ bieten einige Banken sogenannte Studentenkontos an, die häufig kostenlos oder zumindest vergünstigt geführt werden können. Informieren Sie sich rechtzeitig über das weiterführende Angebot bei Ihrer Bank. Bei zu hohen Kosten sollten Sie ein Kontowechsel in Betracht ziehen.
Das Geld auf dem Kinderkonto gehört allein Ihrem Kind. Erwachsene dürfen ein Kinderkonto nicht nutzen, um mit dem steuerlichen Freibetrag der Kinder selbst Geld zu sparen.
Weitere Möglichkeiten zum Geld-Anlegen und -Sparen
Neben dem klassischen Kinderkonto bieten einige Banken weitere Produkte an, wie zum Beispiel verzinste Sparkonten oder Tagesgelder. In der Regel profitieren Kinder von höheren Zinsen als Erwachsene. Aber: Die Zinsen sind auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Größere Summen werden hingegen niedriger oder gar nicht mehr verzinst.
Alternativ ist es möglich, ein Depot für den Nachwuchs zu eröffnen. Somit können Sie jeden Monat einen kleinen Betrag in Fonds anlegen. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Sparplan, damit Ihr Kind beispielsweise nach dem Schulabschluss genug Geld für ein Studium, die erste Wohnung oder den Führerschein hat.