Hilfe bei Kreditkartenbetrug

So gehen Sie im Missbrauchsfall vor

Kreditkarten sind beliebt – auch bei Betrügern. Laut Statistiken wurde bereits jedem zehnten Deutschen einmal die Kredit- oder Girokarte gestohlen. Wie Sie sich in solch einer Situation richtig verhalten und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Kreditkartenbetrug – online und offline

Wer auf der Abrechnung eine Abbuchung entdeckt, die falsch ist, sollte sofort seine Bank kontaktieren.

Kreditkartenbetrug ist keine Seltenheit. Rund 60 Prozent der kompletten Schadenssumme entfällt dabei auf den Online-Betrug. Etwa ein Viertel der Schadenssumme entsteht durch den Missbrauch während  des Bezahlvorgangs in Geschäften. Der restliche Anteil verteilt sich auf betrügerische Abhebungen am Geldautomaten. Dabei kommen ganz unterschiedliche Betrugsmaschen zum Einsatz, um an die Kreditkarte und/oder ihre Daten zu kommen, darunter Skimming oder Phishing. Daher sollten Sie als Kreditkartenbesitzer immer wachsam sein.

Vorgehen bei einem Kreditkartenbetrug

Egal ob Sie Opfer eines offensichtliches Kreditkartenbetrugs (Kartendiebstahl) geworden sind oder nur einen Verdacht hegen – das Vorgehen ist ähnlich. Bei einem Betrugsverdacht sollten Sie zuerst Ihre Kartenumsätze prüfen. Diese bekommen Sie monatlich per E-Mail oder Post zugeschickt. Erhärtet sich der Verdacht, sollten Sie umgehend die herausgebende Bank kontaktieren und die neusten Umsätze abfragen.

Stimmt etwas mit den letzten Buchungen nicht, ist es ratsam, die Karte vorsorglich sperren zu lassen. Bei einem Kreditkartendiebstahl oder –Verlust ist die Sperrung der Karte der erste Schritt, den Sie tun sollten. Kontaktieren Sie dafür frühestmöglich Ihre Bank. Alternativ können Sie die Karte auch unter der Sperr-Hotline 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) sperren lassen.

Bei einem offensichtlichen Kreditkartenbetrug sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Das ist nicht nur wichtig, um bei der Strafverfolgung zu helfen. Sondern auch entscheidend für die Haftung im Schadensfall. Viele Banken setzen nämlich für die Übernahme der sogenannten Vollhaftung eine Anzeige voraus.

Was passiert nach der Sperrung?

Wenn Sie Ihre Kreditkarte haben sperren lassen und Sie bei einem Diebstahl Anzeige erstattet haben, gibt es für Sie nichts weiter zu tun. Ihre Bank wird Ihnen innerhalb weniger Tage eine neue Kreditkarte samt neuer PIN zusenden. Für die neue Karte können je nach Institut Kosten entstehen. Zwar sind solche Gebühren laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Jahr 2015 untersagt. Aber nicht alle Kreditinstitute halten sich daran.

Kreditkartenbuchung widersprechen

Wenn Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung verdächtige Buchungen entdeckt haben, können Sie bei den meisten Banken sechs bis acht Wochen lang Einspruch einlegen. Das können Sie telefonisch bei Ihrer Bank machen. Wichtig: Sie sind zusätzlich dazu verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung des Einspruches an Ihre Bank zu schicken.

Nach Ihrem Widerspruch wird die Bank den Fall prüfen. Die Bank ist dabei in der Beweispflicht. Das heißt, das Institut muss nachweisen, dass es sich um eine autorisierte Zahlung handelt. Wenn es sich um einen Kreditkartenbetrug handelt, bekommen Sie das Geld von der Bank zurückerstattet.

Haftung bei Kreditkarten-Diebstahl

Sie waren einen Moment unaufmerksam und Ihre Kreditkarte ist weg? Bleibt die Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden? Je nach Betrug sehen die Haftungsmöglichkeiten unterschiedlich aus. Vom Gesetz vorgeschrieben ist eine maximale Haftung von 150 Euro für den Karteninhaber bei Kartendiebstahl oder -Missbrauch (Paragraph 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Ob Sie für den Verlust der Karte selbst haften, können Sie in den AGB des jeweiligen Kreditkarten-Anbieters nachlesen.

In voller Höhe haften müssen Sie in jedem Fall selbst, wenn Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Grobe Fahrlässigkeit besteht zum Beispiel dann, wenn Sie den Verlust der Karte oder einen Betrug nicht schnellstmöglich an das Kreditinstitut oder den Anbieter gemeldet haben.

In der Regel gilt: Für Schäden, die nach der Kartensperrung entstehen, haften Sie nicht. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

Gut zu wissen

  • Checken Sie regelmäßig, aber mindestens einmal im Monat, Ihre Kreditkartenabrechnung. Nur so erkennen Sie unbekannte Abbuchungen schnell genug und können entsprechend reagieren (Einspruch einlegen, Karte schnell sperren).
  • Für die Sperrung der Kreditkarte darf die Bank nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 675 Absatz 4, keine Gebühren verlangen. Auch bei Kartendiebstahl ist die Sperrung für Sie komplett kostenlos.
  • Je eher Sie die Karte sperren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie für danach entstandene Schäden nicht haften müssen.
  • Geben Sie die Kreditkarte nie in die Hände Dritter. Wenn Sie die Karte für den Bezahlvorgang    im Geschäft oder einem Hotel/Restaurant abgeben, sollten Sie stets dabei bleiben und darauf achten, was der Portier oder Kassierer mit der Kreditkarte macht.
  • Wenn Sie im Einzelhandel, in Restaurants oder Hotels mit Kreditkarte bezahlen, sollten Sie immer alle Belege mitnehmen. Die darauf gedruckten Kartendaten könnten sonst Betrügern in die Finger bekommen.
  • Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte online bezahlen, sollten Sie dies nur bei vertrauenswürdigen Shops und über eine gesicherte Verbindung tun. Letztere erkennen Sie an dem „https://“ vor der Internetadresse der jeweiligen Seite.
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