Paypal Käuferschutz bei Nicht- und Falschlieferungen
Wenn Sie als Käufer über Paypal eine Ware bezahlen, sind Sie in der Regel durch den sogenannten Käuferschutz abgesichert. Der Käuferschutz greift,
- wenn der Händler das Produkt nicht verschickt hat,
- wenn die Ware „erheblich“ von der Artikelbeschreibung abweicht,
- wenn die Ware defekt ist,
- oder wenn ein Händler oder Onlineshop pleitegeht (gilt auch für Online-Reiseportale und Fluggesellschaften).
Vorgehen bei Inanspruchnahme des Käuferschutzes
Bevor Sie Käuferschutz beantragen, damit Ihnen der Kaufpreis samt Versandkosten erstattet wird, müssen Sie erst versuchen, den Konflikt mit dem Händler zu lösen. Auch dafür steht Paypal als Vermittler zur Verfügung. Wenn ein Händler Ihnen zum Beispiel falsche Ware schickt, dürfen Sie nicht sofort über Paypal Ihr Geld zurückverlangen, sondern müssen den Händler kontaktieren, damit er die Chance hat, die richtige Ware zu versenden. Reagiert der Händler nicht oder stellt er sich stur, können Sie bei Paypal einen Antrag auf Rückzahlung stellen. Wichtig: Einen Antrag auf Käuferschutz müssen Sie innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsschluss stellen.
Wenn Sie defekte oder falsch gelieferte Ware an den Verkäufer zurückschicken und Käuferschutz beantragen, müssen Sie Paypal immer einen gültigen Versandbeleg mitschicken. Sonst wird der Käuferschutz nicht bewilligt. Als gültige Belege gelten der Versand über die Deutsche Post, DHL, GLS, DPD, Hermes, UPS, FedEx und TNT. Ein Einschreibebeleg mit Einlieferungsdatum und Empfängername ist ebenfalls ausreichend. Achtung: Belege für ein Päckchen ohne Nachweis, Brief, Warensendung, Büchersendung und Maxibrief werden von Paypal nicht angenommen.
Neue Richtlinie seit April 2019
Seit April 2019 gilt eine neue Käuferschutzrichtlinie. Diese besagt: Wenn Paypal Rückfragen zu dem Fall an Sie hat, müssen Sie „zeitnah“ antworten (vorher galt eine Frist von zehn Tagen). Das bedeutet konkret: Für jeden Fall wird eine individuelle Frist gesetzt, die je nach Schwere des Falls kürzer oder länger ausfallen kann. Die neue Käuferschutzrichtlinie sieht ebenfalls vor, dass Paypal die gesetzte Frist verlängern kann, „wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle des Käufers unterliegen“.
Übrigens: Trotz Käuferschutz hat der Händler das Recht, sein Geld später einzuklagen. Das gilt auch, wenn Paypal dem Käufer recht gegeben und das Geld zurückgebucht hat (BGH, Urteil vom 22. November 2017, Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16). Die Rechte und Pflichten eines Kaufvertrages bestehen trotz Käuferschutz weiterhin. Der Händler trägt bei solchen Klagen aber das Prozessrisiko und somit erst einmal auch die Kosten.
Dann greift der Paypal-Schutz nicht
Nicht alle Zahlungen, die über Paypal abgewickelt werden, fallen unter den Käuferschutz. Der Schutz gilt unter folgenden Umständen nicht:
- Beim Kauf von Gutscheinen oder Lizenzen für digitale Inhalte, wie für Windows oder Computerspiele.
- Wenn die Ware persönlich übergeben wurde.
- Beim Kauf von gebrauchten Autos oder Motorrädern.
- Wenn die Ware über die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ bezahlt wurde. Diese Sonderfunktion ist nur für das kostenlose Senden von Geld an Freunde oder Bekannte gedacht, nicht aber, um Waren zu bezahlen.
Was man im Zusammenhang mit Paypal nicht machen sollte
Das sollten Sie nicht tun:
- Die Bemühungen des Verkäufers ignorieren, der versucht, die falsche oder defekte Lieferung zu begleichen und eine richtige Lieferung abzuwickeln.
- Das von Paypal zurückgebuchte Geld vorschnell für dasselbe Produkt bei einem anderen Händler ausgeben. Wenn der erste Händler das falsche Produkt doch noch richtig an Sie versendet, hat dieser Anspruch auf eine Bezahlung.
- Sich von einem Händler oder Verkäufer dazu überreden lassen, den Kauf über die „Freunde“- Option abzuwickeln. Auch dann nicht, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt.