Mit Erreichen des 18. Lebensjahres gibt es einige Änderungen, auch bei der Bank: junge Bankkunden werden jetzt Kontoinhaber, die Vollmacht der Eltern erlischt. Aber werden ab sofort auch Gebühren fällig? Und wer kann eine Kreditkarte beantragen?
Mit 18 Kontoinhaber werden
Mit 18 Jahren werden Kinder volljährig. Das hat Folgen. Zum Beispiel beim Girokonto.
Viele Eltern legen für ihre Kinder ein Konto an, wenn sie in die Schule kommen. Solange der Nachwuchs noch nicht 18 ist, besitzen die Eltern eine Vollmacht für das Konto. Wird das Kind volljährig, kann es die Verfügungsberechtigung für das Sparkonto übernehmen. Viele Banken bieten ein Formular an, das die „Änderung wegen Volljährigkeit“ aufnimmt. Der junge Erwachsene muss das Dokument ausfüllen und unterschrieben an die Bank zurückgeben und wird so zum alleinigen Kontoinhaber. Handelt es sich um ein Girokonto, wird die Bank im nächsten Schritt verlangen, dass sich der junge Bankkunde nun legitimiert, indem er beispielsweise das Postident-Verfahren durchführt. Der Zugang zum Online-Banking ist ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Nach der Legitimierung erhält der Nutzer neue Zugangsunterlagen zum Online-Banking und eine Debitkarte.
Vollmacht der Eltern
Je nach Bank erlischt die Vollmacht der Eltern automatisch mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Ist das Ende der Vollmacht nicht geregelt, können die Eltern ihre Verfügungsberechtigung widerrufen und der Bank mitteilen. Natürlich können Eltern auch bevollmächtigt bleiben, wenn sie weiterhin auf das Konto haben möchten und der Sohn oder die Tochter damit einverstanden sind.
Kontogebühren
Konten für Kinder sind in der Regel gebührenfrei. Je nach Bank gibt es eine Altersgrenze für die Gebührenfreiheit. Auch für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Freiwillige im sozialen Jahr sind die meisten Konten kostenlos, wenn sie einen Nachweis erbringen. Einige Banken bieten ein kostenloses Girokonto für junge Leute bis zum 25. bzw. 29. Lebensjahr. Nach Überschreiten dieser Altersgrenze werden Gebühren für die Kontoführung fällig oder es wird ein monatlicher Mindesteingang erwartet. Wer das nicht möchte, kann das Kontomodell oder die Bank wechseln.
Kreditkarte und Disporahmen
Andererseits kann es praktisch sein, die bekannte IBAN zu behalten und nach dem 18. Geburtstag Leistungen „für Erwachsene“ in Anspruch zu nehmen wie eine Kreditkarte oder einen Disporahmen. Minderjährige erhalten von der Bank lediglich eine Prepaid-Kreditkarte, ab der Volljährigkeit kann dann eine reguläre Kreditkarte beantragt werden. Es ist daher ratsam, sich im Voraus mit den Konditionen für Volljährige bei der betreffenden Bank zu beschäftigen und ein Gespräch mit dem Sohn oder der Tochter über die Kontonutzung zu führen.
Eine Option für Eltern ist auch, das Sparbuch oder Kinderkonto aufzukündigen und ein neues Girokonto gemeinsam mit dem volljährigen Sohn oder der Tochter zu eröffnen. Das angesparte Geld wird dann vom alten auf das neue Konto überwiesen, mögliche Daueraufträge werden gelöscht. Sobald das neue Konto läuft, kann das alte Konto gekündigt und geschlossen werden.